Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall möchten Sie den Ihnen entstandenen Schaden vollständig ersetzt bekommen. Um diesen Schaden beziffern zu können, benötigen Sie meist ein Gutachten. Nur bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag aus.

Nur mit einem Gutachten können Sie eine eventuell an Ihrem Fahrzeug entstandene Wertminderung beziffern.

Ein Gutachten dient auch der Beweissicherung. So können Sie im Streitfall beweisen, welcher Schaden an Ihrem Fahrzeug bei dem Unfall entstanden ist, wenn Ihr Fahrzeug zum Beispiel bei einem zweiten Unfall an der gleichen Stelle beschädigt wird oder das Fahrzeug verkauft wird.

Nach dem Gesetz steht Ihnen das Recht zu, nach einem Unfall Ihr Fahrzeug in einer markengebundenen Werkstatt, in einer Billigwerkstatt, vollständig, teilweise, nur notdürftig oder gar nicht zu reparieren. Die Höhe der Schadensersatzleistung darf sich nicht ändern, egal, ob und wie Sie den Schaden reparieren. Einzige Ausnahme: die Mehrwertsteuer wird nur dann ersetzt, wenn Sie eine Rechnung vorlegen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht vollständig reparieren, können Sie die Höhe des Schadens nur durch ein Gutachten beziffern (sog. fiktive Abrechnung).

Wir sind unabhängig. Wir ermitteln den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden vollständig. Wir versichern Ihnen, dass wir nicht im Auftrag der Versicherungswirtschaft arbeiten. Wir berechnen den Schaden nicht so, wie es die Versicherungen wünschen, um möglichst wenig zu zahlen, sondern so, wie es die Gesetze und die Rechtsprechung in Deutschland vorgeben.