Die amtlichen bzw. hoheitlichen Leistungen für die Fahrzeugprüfungen werden im Außendienst in Autohäusern und Werkstätten durchgeführt.
- Hauptuntersuchungen (HU) nach §29 StVZO
- Abgasuntersuchungen (UMA)
- Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO (Lenkrad, Räder/Reifen, Tieferlegung, usw.)
- Untersuchungen an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung nach BOKraft (Taxi, Mietfahrzeuge, usw.)
- Gutachten zur Erlangung des Oldtimerstatus nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten für H-Kennzeichen)
- Gassystemeinbauprüfungen und wiederkehrende Gasanlagenprüfungen nach §41a StVZO
- Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung (Gefahrguttransporter) gemäß GGVSE §6 Abs 10
- Gutachten gemäß §5(3) FZV (Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Kfz auf Anordnung durch eine Behörde, z.B. nach „Mängelkarte“)
- Gutachten zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere gemäß §13(1) FZV
- Bestätigung für Tempo-100-Eignung von Anhängern gemäß 9. AusnVO StVO
- Datenblatterstellung zur Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung, die bislang im Ausland zugelassen waren
- Beschaffung von Prüfzeugnissen (ABE, Teilegutachten,...), Mehrfertigungen (Untersuchungsberichten) und Datenbestätigungen
- "Feinstaubplaketten" für die Umwelt-Zone (Auch ohne Fz-Vorführung)