Die amtlichen bzw. hoheitlichen Leistungen für die Fahrzeugprüfungen werden  im Außendienst in Autohäusern und Werkstätten durchgeführt.

  • Hauptuntersuchungen (HU) nach §29 StVZO
  •  Abgasuntersuchungen (UMA)
  •  Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO (Lenkrad, Räder/Reifen, Tieferlegung, usw.)
  • Untersuchungen an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung nach BOKraft (Taxi, Mietfahrzeuge, usw.)
  • Gutachten zur Erlangung des Oldtimerstatus nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten für H-Kennzeichen)
  • Gassystemeinbauprüfungen und wiederkehrende Gasanlagenprüfungen nach §41a StVZO
  •  Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung (Gefahrguttransporter) gemäß GGVSE §6 Abs 10
  • Gutachten gemäß §5(3) FZV (Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Kfz auf Anordnung durch eine Behörde, z.B. nach „Mängelkarte“)
  • Gutachten zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere gemäß §13(1) FZV
  •  Bestätigung für Tempo-100-Eignung von Anhängern gemäß 9. AusnVO StVO
  •  Datenblatterstellung zur Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung, die bislang im Ausland zugelassen waren
  •  Beschaffung von Prüfzeugnissen (ABE, Teilegutachten,...), Mehrfertigungen (Untersuchungsberichten) und Datenbestätigungen
  •  "Feinstaubplaketten" für die Umwelt-Zone (Auch ohne Fz-Vorführung)
  • GTÜ Gebrauchtwagensiegel